Europa kompakt: Wie funktioniert die Europäische Union?

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament ist die Stimme der Bürger in Europa. Gemeinsam mit dem Ministerrat stimmt das Parlament über die europäische Gesetzgebung ab, und kontrolliert die Institutionen der EU und ihre Arbeit.

Die wichtigsten Kompetenzen des Europäischen Parlaments auf einen Blick:

  • Gesetzgebungsrecht: Gemeinsam mit dem Ministerrat stimmt das Parlament über die von der Europäischen Kommission ausgearbeiteten Gesetzesvorschläge ab. Je nach Politikbereich kann das Parlament ein Gesetz ablehnen, ändern, oder kann eine Stellungnahme abgeben. Das Parlament kann die Kommission auffordern, Vorschläge für Gesetze zu erarbeiten.
  • Haushaltsrecht: Das Budgetrecht gehört zu den wichtigsten Aufgaben eines Parlaments. Innerhalb der EU bewilligen Ministerrat und Europäisches Parlament gemeinsam den von der Kommission ausgearbeiteten Haushaltsentwurf. Insbesondere in Fragen der weiteren Entwicklung der Gemeinschaft, zum Beispiel in der Regional-, Verkehrs-, Umwelt-, Forschungs- und Sozialpolitik hat das Parlament weitreichende Mitbestimmungsrechte, und kann den Haushaltsentwurf in bestimmtem Umfang ändern. Der Haushalt der EU tritt nur nach Zustimmung des Präsidenten des Parlaments in Kraft. Der Haushaltskontrollausschuss prüft die Ausführung des Haushaltsplanes.
  • Kontrollrecht: Das Europäische Parlament kontrolliert die Europäische Kommission und den Ministerrat. Eine neue Kommission muß vor ihrem Amtsantritt die Zustimmung des Parlament erlangen. Mit einem Misstrauensvotum kann das Parlament die Kommission zum Rücktritt zwingen. Der Europäische Rat der Staats- und Regierungschefs muß dem Parlament nach jedem Gipfeltreffen einen Bericht vorlegen.

Die Mitglieder des Europäischen Parlaments werden seit 1979 direkt gewählt. In der Wahlperiode 2024 bis 2029 verfügt das Europäische Parlament über 720 Mitglieder. Die Abgeordneten sind in europaweiten Fraktionen organisiert. Die größte Fraktion ist die EVP-Fraktion, der aus Deutschland CSU und CDU angehören.

Die Abgeordneten werden alle fünf Jahre gewählt. Stimmberechtigt sind alle in ihrem Heimatland als Wähler registrierten EU-Bürger. Die Sitzverteilung im Europäischen Parlament nach Land ist:

Belgien 22 Luxemburg 6
Bulgarien 17 Malta 6
Dänemark 15 Niederlande 31
Deutschland 96 Österreich 20
Estland 7 Polen 53
Finnland 15 Portugal 21
Frankreich 81 Rumänien 33
Griechenland 21 Schweden 21
Irland 14 Slowenien 9
    Slowakei 15
Italien 76 Spanien 61
Kroatien 12 Tschechische Republik 21
Lettland 9 Ungarn 21
Litauen 11 Zypern 6
Insgesamt 720 Sitze

Die Europäische Kommission

Die Europäische Kommission ist zuständig für die Erarbeitung von Gesetzesvorschlägen - zum Beispiel EU-Richtlinien - und überwacht deren Durchführung. Somit ist sie Exekutive und europäische Verwaltung zugleich.

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften ("Ministerrat")

Der Rat der Europäischen Gemeinschaften, oft auch "Ministerrat" genannt, ist die Stimme der Regierungen der Mitgliedsstaaten der EU. Er setzt sich zusammen aus den jeweiligen Fachministern. So tagen im Rat für Wirtschaft und Finanzen die Wirtschafts- und Finanzminister, im Rat für Umwelt die Umweltminister. Zusammen mit dem Parlament stimmt der Ministerrat über die Gesetzesvorschläge der Kommission ab.

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